

Der Verein Hilfe Weltweit e.V. ist wegen der Förderung mildtätiger Zwecke und der Förderung der Jugendhilfe sowie der Erziehung und Bildung als Maßnahme der Entwicklungszusammenarbeit gemäß Bescheinigung des Finanzamtes Köln-Süd, Steuernummer 219/5883/1828, vom 06.11.2009 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, daß es sich bei den Beträgen nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren handelt und die Zuwendung nur für Satzungszwecke des Vereins auch im Ausland verwendet wird.
Jahres-Zuwendungsbestätigungen erhalten Sie unaufgefordert jeweils im Januar des Folgejahres. Vorausgesetzt wird, daß die Jahresspendensumme von 20 Euro erreicht wurde und es muss uns Ihre aktuelle Adresse bekannt sein.
Diese Zuwendungsbestätigung berechtigt zum Spendenabzug im Rahmen des Vomhundertsatzes (20%) nach § 10b Abs.1 Satz 1 Einkommenssteuergesetz/§9 Nr. 2 Buchst. A Satz 1 Körperschaftssteuergesetz. Entsprechendes gilt für den Spendenabzug bei der Gewerbesteuer (§9 Nr. 5 Gewerbsteuergesetz). 
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