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Auch dann, wenn man keine Reichtümer zu verteilen hat, sollte man beizeiten daran denken, seine Hinterlassenschaft zu regeln:
- Nur wer zu Lebzeiten schriftlich verfügt, wer was und wieviel erben soll, kann sicher sein, dass sein Besitz so verteilt wird, wie es seiner Absicht entspricht.
- Die Niederschrift des letzten Willens erspart zudem den Hinterbliebenen die (oft schmerzliche) Auseinandersetzung um das Erbe. Erbstreitigkeiten spalten gelegentlich ganze Familien. Oft entzündet sich der Streit, weil kein Testament vorhanden ist. Unkenntnis über die gesetzlichen Bestimmungen des Erbrechts und ein anderes, persönliches Rechtsempfinden können die Ursache dafür sein. Wer beizeiten Klarheit schafft, vermeidet solchen Zwist.
- Es spricht noch ein weiterer Grund für das schriftliche Testament: Auch wer keines hat, entgeht damit nicht der Aufteilung seines Besitzes - womöglich unter Menschen, an denen ihm gar nichts liegt.
- Das Gesetz kann nur vom "durchschnittlichen" Erbfall ausgehen. Die Besonderheiten des Einzelnen, seine familiären Beziehungen und freundschaftlichen Bindungen an andere Menschen treten bei gesetzlicher Erbfolge ebenso zurück wie die Absicht des Erblassers, etwa eine gemeinnützige Einrichtung über das Lebensende hinaus zu fördern.

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